Einfach, Schnell und Unkompliziert

Wir erledigen Ihre Grundsteuererklärung

Lassen Sie Ihre Steuererklärung von uns erstellen, prüfen und sicher an das Finanzamt übermitteln.

Unser Angebot

Ab dem 01.08.2022 stehen endgültige Informationen zum Thema Grundsteuererklärung bereit. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erklärung direkt bei uns anzufragen. Ab August setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um alle Details zu klären.

Unbebaute Grundstücke

214,20€

inkl. USt.

Eigentums
Wohnung

297,50€

inkl. USt.

Einfamilien-/ Zweifamilien
Haus

297,50€

inkl. USt.

Mietwohn-grundstück

297,50€

inkl. USt.

Wohn- und Geschäftshäuser:

357,00€

inkl. USt.

Weiteres auf Stundenbasis (Lawi; Firmengrundstücke; Fabrikgebäude usw.), Mengenrabatt, Zuschlag für
Neu-Mandanten oder Unterlagen nur in Papierform 59,50€ (inkl. USt.), andere Bundesländer auf Stundenbasis (142,80€ inkl. USt.)

Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für alle Grundstücksbesitzer in Deutschland

2022 beschert Haus- und Grundstücks-besitzern eine besondere Pflicht:

Jan 2022

Erster Zeitpunkt der Hauptfeststellung

Juli 2022

Beginn des Abgabezeitraum

Okt 2022

Ende des Abgabezeitraum

ELSTER

Wieso für einen Steuerberater zahlen, wenn ELSTER kostenlos ist?

Mit uns sparen Sie sich komplizierte Steuersprache oder Vorwissen. Klar verständliche Fragen leiten Sie durch unseren Fragebogen. Wir überprüfen abschließend Ihre Daten, erstellen Ihre Feststellungserklärung und leiten diese direkt an das Finanzamt weiter.

So geht es

Wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) mitteilt, sollen Eigentümer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Genauer: eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, da Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen – und zwar ausschließlich elektronisch per Elster-Verfahren.

01

Sie bestellen die Anzahl der Erklärungen anhand Ihrer Grundstücke.

02

Wir senden Ihnen eine Einladung zu unserem Online Tool.

03

Gemeinsam ergänzen wir die relevanten und landesspezifischen Informationen.

04

Unser Team prüft die Daten auf Plausibilität und übermittelt die Erklärung an das Finanzamt

Datenschutz

Höchste Sicherheit

Ihre Daten werden stets verschlüsselt übertragen – zu unseren Servern und über ELSTER zum Finanzamt. Dafür verwenden wir sichere Verschlüsselungstechnologien und hosten unsere Seiten auf deutschen Servern.

Über uns

Das sind wir

Die Steuerkanzlei Hahn bietet Beratung und Service in Steuerangelegenheiten und Unternehmensfragen. Neben den klassischen Tätigkeitsfelder, wie Steuererklärungen und Bilanzen, bieten wir die Unterstützung bei Existenzgründungen, Bankgesprächen und weiteren Felder der Unternehmensberatung wie z.B.: Unternehmens-Planung und Controlling und Rating-Advisory. Als KFW-Berater sind wir im BAFA-Beraterpool gelistet und können somit auch geförderte Beratungen anbieten.

Häufige Fragen

Unabhängig davon, ob die Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst erstellt oder hierfür ein Steuerberater eingeschaltet wird, sollten zeitnah die voraussichtlich benötigten Informationen und Unterlagen zusammengetragen werden.
Hierbei handelt es sich insbesondere um:

• Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (ersichtlich aus dem Grundbuchauszug),
• Übersicht zu den Eigentumsverhältnissen,
• Bodenrichtwert,
• Art des Grundstücks: bebaut, unbebaut oder baureif. Bei bebauten Grundstücken sollten insbesondere das Alter des Gebäudes, die Größe der bebauten Fläche sowie etwaige Mieteinahmen
bekannt sein.

Gerade zum ersten neuen Feststellungstermin ist es wichtig, dass alle Informationen korrekt vorliegen, damit auch nur die wirklich geschuldete Steuer gezahlt wird.

Zur Abgabe sind der oder die Eigentümer des Grundbesitzes verpflichtet. Bei Eigentumswohnungen ist der Eigentümer zuständig, nicht der Verwalter. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kapital oder Personengesellschaft muss die Feststellungserklärung von der Gesellschaft abgegeben werden, nicht etwa von den Gesellschaftern.
Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zuzahlen, aber der Neubewertungsprozess der Grundstücke startet bereits dieses Jahr! Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 01.01.2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits in diesem Jahr sog. Feststellungserklärungen abgeben, wobei die Abgabe ab Juli 2022 startet; als letztmöglicher Abgabezeitpunkt gilt der 31.10.2022. Wann hierzu die Aufforderung von staatlicher Seite erfolgen wird, steht derzeit noch nicht fest, laut dem Bundesministerium der Finanzen wird Ende März anvisiert. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich schon frühzeitig vorzubereiten, denn es müssen Informationen und Nachweise aus verschiedenen Quellen beschafft werden. Und nur mit zutreffenden Grundinformationen können Sie sicherstellen, dass künftig nur die Grundsteuer gezahlt wird, die tatsächlich geschuldet wird.